Gärtnerei Kuhn

Grabpflege mit Herz & Hingabe

Ewige Wertschätzung

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Wir setzen Ihre Wünsche flexibel um

Wir betreuen die Gräber unserer Kunden seit über 50 Jahren

Für Angehörige, die zeitlich sehr eingespannt sind oder nicht vor Ort wohnen, ist die Vergabe der Grabpflege an einen Fachbetrieb ein willkommener Service.
Ihre Wünsche können wir jederzeit flexibel umsetzen.

Zur Grabpflege gehört das Abräumen, Säubern, Auffüllen, Düngen und Neubepflanzen des Grabes im vereinbarten Turnus (zum Beispiel zu Ostern, zu Pfingsten oder zu Allerheiligen).
Ebenso können wir jederzeit auf Wunsch Sträuße und florale Werkstücke zu bestimmten Anlässen wie beispielsweise zu Geburts -, Hochzeits oder Todestag individuell fertigen und auf das Grab des Verstorbenen zustellen.
Als zusätzlicher Service kann ein Gießdienst zur bestehenden Grabpflege gebucht werden.

Gerne beraten wir Sie.

Sie wollen die Grabpflege auch für sich persönlich regeln und vorsorgen?

Wir sind seit 40 Jahren Mitglied bei der Württembergischen Friedhofsgärtner eG und können Sie zum Thema Dauergrabpflege beraten.

Ein Dauergrabpflegevertrag mit der Württembergischen Friedhofsgärtner eG regelt dabei detailliert die Pflegedauer, die darin beinhalteten Dienstleistungen inklusive der Häufigkeit der Ausführung, sowie das dafür angesetzte Budget für ein Pflegegrab. Die Zahlung des ermittelten Vertragswertes wird von Ihnen an die Württembergische Friedhofsgärtner geleistet. Diese wiederrum verwaltet Ihr Geld treuhändisch und zahlt jeweils nach erbrachter Leistung dem jeweiligen Mitglieds-Friedhofsgärtner die Dienstleistung.

 

Auf der Website der Württembergischen Friedhofsgärtner EG finden Sie
➜ Detaillierte Infos

Der wesentliche Vorteil für Sie bei der Dauergrabplege besteht darin, dass die Pflege immer gesichert ist, unabhängig vom ausführenden Friedhofsgärtner. Und dies über die gesamte Laufzeit, welche oftmals je nach Liegezeit des Grabes 15-25 Jahre beträgt.

Ihre Angehörigen sind dadurch bei der Grabpflege sowohl finanziell als auch zeitlich entlastet. Der Vertrag kann notariell in die Nachlassunterlagen aufgenommen werden.
Die Art und Ausführung der Leistung durch den Friedhofsgärtner wird durch die Friedhofsgärtnerei eG regelmäßig über die gesamte Laufzeit kontrolliert.

Sie möchten mehr zum Thema Dauergrabpflege wissen?

Ihr Ansprechpartner: Franz-Josef Kuhn